Ich möchte dich darauf hinweisen, dass meine Arbeit als psychologische Beraterin sowie Lebens- und Sozialberaterin keine psychotherapeutische Arbeit ist und keine medizinische Behandlung ersetzt.
Als Beraterin stehe ich dir während des gesamten Beratungsprozesses zur Seite und bin verantwortlich für die Wahl der passenden Methode. Ganz nach dem Motto „Tu Du“ leistest du als Klientin selbst die Veränderungsarbeit und bist dir bewusst, dass ein Beratungsprozess deine aktive Mitarbeit erfordert, du während der gesamten Beratung eigenverantwortlich handelst und für dein Wohlbefinden und deine psychische und physische Gesundheit im Gesamten selbst verantwortlich bist. Das betrifft auch alle Handlungen, die du während des Beratungsprozesses setzt.
Als Beraterin handle ich mit der Sorgfalt einer ordentlichen psychologischen Beraterin sowie Lebens- und Sozialberaterin. Die Haftung wird mit Ausnahme auf Personenschäden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt
Nach vorheriger Vereinbarung findet die Beratung entweder in der Praxisgemeinschaft PRAXTA Studio im 1. Bezirk in Wien, online oder auf Wunsch im Setting „Walk and Talk“ im Schlosspark in Schönbrunn, Wien statt.
Das Honorar beträgt € 110,- pro begonnener Einzelberatung.
Eine Einzelberatungseinheit beträgt 50 Minuten.
Die Beratungen in der Praxis sind am Ende der Stunde in bar zu bezahlen.
Bei Online-Einheiten oder „Walk and Talk“ ist der Betrag vorab auf das folgende Bankkonto zu überweisen:
Raiffeisenbank Hollabrunn
Kontoinhaberin: Elena Maria Del Carlo
IBAN: AT38 3232 2000 0005 8123
BIC: RLNWATW1322
Falls du einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kannst, muss die Beratungseinheit bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail abgesagt werden. In diesem Fall wird die Aufwandsentschädigung rückerstattet oder ein alternativer Termin vereinbart. Wird ein Termin in weniger als 48 Stunden vor der geplanten Beratung storniert, wird ein Ausfallhonorar in Höhe der Honorarvereinbarung verrechnet. Kann ich als Beraterin einen Termin nicht wahrnehmen, werde ich mit dir zeitnah einen neuen Termin vereinbaren.
Als Beraterin bin ich zur Verschwiegenheit über die mir anvertrauten Inhalte verpflichtet (Gewerbeordnung §119 Abs. 4). Die Verschwiegenheitspflicht kann durch dich als Klientin aufgehoben werden, indem du mich schriftlich und ausdrücklich von dieser Pflicht entbindest. Außerdem gilt die Verschwiegenheitspflicht nicht, wenn ich in meiner Rolle als Beraterin wegen gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet bin. Auf deinen Wunsch als Klientin kannst du mich als Beraterin von der Verschwiegenheit gegenüber festgelegten Personen, Organisationen oder Ämtern entbinden. Dies wird in der Beratungsvereinbarung schriftlich festgelegt.
Für unsere vertragliche Beziehung gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Beratungsvereinbarung, einschließlich der Frage deren gültigen Zustandekommens, wird hiermit ausschließlich die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte vereinbart. Neben dieser Vereinbarung bestehen keine mündlichen Nebenabsprachen. Sofern in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, müssen Änderung und Ergänzung, einschließlich dieses Formerfordernisses, schriftlich festgehalten werden.